Mit Umsetzung der beiden für den Explosionsschutz relevanten EU-Richtlinien 2014/34 EU und 1999/92/EG wird der Bereich des Explosionsschutzes in Europa geregelt. Ziel dieses Seminars ist es, anhand von praxisgerechten Beispielen die Vorgehensweise bei der Erstellung der verbindlich geforderten Explosionsschutzdokumente aufzuzeigen. Die Sicherheit der Arbeitsumgebung liegt in alleiniger Verantwortung des Arbeitgebers. Dieser verantwortet Gefährdungsbeurteilungen als Ausgangspunkt für Festlegung der notwendigen organisatorischen und technischen Maßnahmen, deren Überwachung, Koordinierung, bis zum „in Kraft setzen“ des Explosionsschutzdokuments ebenso, wie der Arbeitgeber Delegationen an Mitarbeiter oder externe verantwortet.
Grundlagen des Explosionsschutzes |
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Gesetzliche Grundlagen |
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Explosionsschutzdokument |
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Verwendung des Explosionsschutzdokuments |
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